- zurückbleiben
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zu|rück|blei|ben [ts̮u'rʏkblai̮bn̩], blieb zurück, zurückgeblieben <itr.; ist:1.a) an einer Stelle bleiben; nicht mitgenommen werden:mein Koffer blieb im Hotel zurück; weil ich krank war, musste ich als Einzige zurückbleiben.Syn.: fernbleiben.b) als Folge, als dauerhafte Schädigung bleiben:von seinem Unfall blieb ein Gehörschaden zurück.2. nicht näher kommen; nicht weitergehen:bleiben Sie von der Bahnsteigkante zurück!3. sich nicht wie erwartet entwickeln:die Mannschaftsleistung blieb weit hinter unseren Erwartungen zurück; die Gehälter bleiben weiterhin hinter der Einkommensentwicklung zurück.* * *
zu|rụ̈ck||blei|ben 〈V. intr. 114; ist〉1. nicht Schritt halten, nicht mit-, nicht hinterherkommen2. dableiben, verweilen (an einem Ort)3. 〈fig.〉 ein Leistungsziel nicht erreichen (in der Schule)4. übrig bleiben, überdauern● bleib zurück! geh nicht weiter!, warte!; als die anderen aufbrachen, blieben wir noch zurück; er ist in diesem Schuljahr so zurückgeblieben, dass er das Klassenziel nicht erreichen wird ● es werden viele schöne Erinnerungen \zurückbleiben; es bleiben keine dauernden Schäden zurück; von seinem Schädelbruch werden immer Schmerzen \zurückbleiben ● bei dem Patienten muss jmd. als Nachtwache \zurückbleiben; der Läufer ist weit hinter den anderen zurückgeblieben; der Eindruck von der Stadt blieb weit hinter meinen Erwartungen zurück war längst nicht so groß, wie ich erwartet hatte; in der Heimat \zurückbleiben; durch die Krankheit bin ich mit meiner Arbeit zurückgeblieben ● ein geistig zurückgebliebenes Kind; das Kind macht einen zurückgebliebenen Eindruck* * *
zu|rụ̈ck|blei|ben <st. V.; ist:1.a) nicht mitkommen, nicht mitgenommen werden u. an seinem Standort, an seinem Platz bleiben:das Gepäck muss im Hotel z.;als Wache bei jmdm. z.;alle gingen weg und ich blieb als Einzige zurück;b) nicht im gleichen Tempo folgen:ich blieb ein wenig [hinter den anderen] zurück.2.a) als Rest, Rückstand o. Ä. übrig bleiben:von dem Fleck ist ein hässlicher Rand zurückgeblieben;b) als dauernde Schädigung bleiben:von dem Unfall ist [bei ihm] nichts, ein Gehörschaden zurückgeblieben.3. nicht näher kommen:bleiben Sie bitte von der Kaimauer zurück!4.a) sich nicht wie erwartet [weiter]entwickeln, mit einer Entwicklung nicht Schritt halten:ihre Gehälter blieben weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück;b) (mit einer Arbeit o. Ä.) nicht wie geplant, wie erwartet vorankommen.* * *
zu|rụ̈ck|blei|ben <st. V.; ist: 1. a) nicht mitkommen, nicht mitgenommen werden u. an seinem Standort, an seinem Platz bleiben: das Gepäck muss im Hotel z.; als Wache bei jmdm. z.; alle liefen davon, und ich blieb als Einziger zurück; Beim Ausatmen bleibt mehr Luft als normal in der Lunge zurück (Simmel, Stoff 217); die Stadt blieb hinter uns zurück (wir entfernten uns von ihr); b) nicht im gleichen Tempo folgen: ich blieb ein wenig [hinter den anderen] zurück. 2. a) als Rest, Rückstand o. Ä. übrig bleiben: von dem Fleck ist ein hässlicher Rand zurückgeblieben; So bleibt denn nur Leere zurück (Bloch, Wüste 81); b) als dauernde Schädigung bleiben: von dem Unfall ist [bei ihm] nichts, ein Gehörschaden zurückgeblieben; der Horrortrip ist vorbei, aber es ist so eine leichte Verwirrung zurückgeblieben (Rocco [Übers.], Schweine 161); Das Kartenspiel wäre eine Berufskrankheit, die ihr zurückgeblieben wäre, ihre Stein-Staub-Lunge sozusagen (Strittmatter, Laden 132). 3. nicht näher kommen: bleiben Sie bitte von der Kaimauer zurück!; Treten Sie von der Bahnsteigkante! Bleiben Sie zurück! (Maron, Überläuferin 183). 4. a) sich nicht wie erwartet [weiter]entwickeln, mit einer Entwicklung nicht Schritt halten: ihre Gehälter blieben weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück; Sowohl Umsatz als auch Gewinn ... blieben im Geschäftsjahr 1983 hinter den Erwartungen zurück (CCI 7, 1984, 11); Ich blieb in der Schule zurück (machte nicht die von mir erwarteten Fortschritte; Th. Mann, Krull 116); b) (mit einer Arbeit o. Ä.) nicht wie geplant, wie erwartet vorankommen: Simon ist mit mancher Arbeit ein wenig zurückgeblieben (Waggerl, Brot 189).
Universal-Lexikon. 2012.